Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Mit der Annahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit meinen Bedingungen einverstanden. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen nicht weitergeleitet werden. Bei Weitergabe haftete der Empfänger für die Nachweisprovision. Die Angebote und Mitteilungen der Firma Cruschwitz Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angebote sind in Euro angegeben und beruhen auf den Angaben der Vermieter / Verkäufer und erfolgen ohne Gewähr. Ich mache meine Angebote auch anderen Auftraggebern zugänglich. Die von mir nachgewiesenen Objekte können deshalb jederzeit an andere Interessenten verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
2.
Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil als Immobilienmakler tätig zu sein.
Meine Angebote und Mitteilungen sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit meiner schriftlichen Einwilligung gestattet. Verletzungen dieser Verpflichtung machen den Auftraggeber schadensersatzpflichtig.
Der erteilte Auftrag bezieht sich nicht nur auf Herbeiführung eines Geschäftes, es entsteht auch ein Provisionsanspruch für Folgegeschäfte, die sich indirekt aus dem vermittelten Geschäftsabschluss zwischen dem Auftraggeber und Dritten ergeben.
3.
Ist dem Auftraggeber die von mir nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er mir dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Zugang meines Angebotes schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
Meine Angaben und Auskünfte beruhen z. T. auf den Informationen des Eigentümers bzw. Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit hafte ich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf selbst erworbene Informationen.
Mein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird; dies gilt auch für weitere Objekte des jeweiligen Verkäufers.
Falls im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem von mir angebotenen Geschäft Ergänzungen dazu vereinbart werden sind auch diese Ergänzungsverträge provisionspflichtig.
Ist in meinem Angebot kein Provisionsanspruch angegeben, beträgt die Provision für den Käufer bei Nachweis oder Vermittlung eines Kaufvertrages 3% des Gesamtkaufpreises, einschließlich eventueller Nebenleistungen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Als Gesamtkaufpreis gilt der im notariellen Kaufvertrag genannte Preis zuzüglich des Wertes eines im wirtschaftlichen Zusammenhang hiermit stehenden Vertrages, der neben dem Kaufvertrag oder statt des Kaufvertrages abgeschlossen wird. Die Provision bei Nachweis oder Vermittlung von Gewerberäumen beträgt für den Gewerbemietenden drei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provisionsvereinbarung gilt auch bei Weitergabe der Abschlussmöglichkeiten an einen Dritten, der dann abschließt. Die Provision wird fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. bei Abschluss des Pacht-/Mietvertrages.
4.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Würzburg.
5.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Klausel als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich oder rechtlich möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma Cruschwitz Immobilien